Innerhalb des laufenden Betriebes in einem Unternehmen ist es unvermeidbar, dass gelegentlich oder regelmäßig externe Firmen in Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen, Tätigkeiten im Haus durchführen müssen.
Fremdfirmen sind zum Beispiel externe Monteure oder ein Dienstleister, welcher Fahrbahnmarkierungen aufbringt.
Meist werden Fremdfirmen bei der betrieblichen Präventionsarbeit „ausgeklammert“ und für viele Arbeitgeber sind die Aufgaben in diesem Zusammenhang, noch immer eine Grauzone.
Nicht zu verwechseln sind Fremdfirmen mit Arbeitnehmerüberlassungen (Zeitarbeit). Denn es gibt wesentliche Unterschiede bezüglich arbeitsschutzrelevanter Prozesse, die zu beachten sind.
Sollten sie eine Firma ins Haus bestellen wollen sind zuvor folgende Dinge zu beachten:
- Was muss im Vorfeld kommuniziert und dokumentiert werden bevor eine Fremdfirma ins Haus kommt?
- Was ist zu tun, wenn die Fremdfirma vor Ort ist?
- Was ist während den Arbeiten zu beachten?
- Wann ist ein Koordinator zu bestellen?
- Bei welchen Tätigkeiten ist ein Aufsichtsführender zu bestellen?
- Wobei ist die Fremdfirma zu unterstützen?
Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise auch bei der Lichtung dieses Themas.