Bereits seit Mitte der 90er ist im Arbeitsschutzgesetz als allgemeines Schutzziel formuliert, dass Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen haben, die Aufgaben bei der Evakuierung und Brandbekämpfung wahrnehmen sollen.
Für die Umsetzung dieser gesetzlichen Forderung, gab es lange Zeit keine konkrete und einheitliche Orientierungshilfe.
Mit der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer Ausbilding und Befähigung“ wurde ein einheitlicher Standard für die Arbeitgeber geschaffen. Diese gibt Informationen zu:
- Der benötigten Fachkunde des Ausbilders
- Inhalten
- Ausbildungsdauer - theoretisch und praktisch
- Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Brandschutzhelfern
- Wiederholungsintervalle bzw. Wiederholungsanlässe
- und weitere Informationen.
Unser Brandschutzbeauftragter aus Waiblingen übernimmt gerne die fachkundige Ausbildung im Rahmen einer Inhouse Schulung Ihrer künftigen Brandschutzhelfer.
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